AGB
- Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen fach.digital GmbH, Bornheimer Straße 135-137, 53119 Bonn (im Folgenden "ANBIETER") und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden "KUNDE"; gemeinsam auch die "PARTEIEN") gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese umfassen insbesondere Verträge über Dienstleistungen im Bereich der Mitarbeitergewinnung (nachfolgend "Leistungen").
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an sonstige gewerbliche Kunden.
1.3. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Eine Ausführung von Leistungen durch den ANBIETER stellt auch bei Kenntnis abweichender Bedingungen des KUNDEN kein Einverständnis dar.
1.4. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültige Fassung dieser AGB. Frühere Versionen verlieren mit der Veröffentlichung einer aktualisierten Fassung ihre Gültigkeit, soweit nicht anders vereinbart.
1.5. Die Verwendung des generischen Maskulinums dient ausschließlich der sprachlichen Vereinfachung. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.
- Leistungen
2.1. Der ANBIETER erbringt Leistungen im Bereich Online- und Performance-Marketing zur Generierung von Bewerberanfragen (Leads) für ausgeschriebene Stellen des KUNDEN.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den PARTEIEN. Erteilte Weisungen im Rahmen der Leistungserbringung gelten als Vertragsbestandteil. Beauftragt der KUNDE den ANBIETER mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen, so erteilt er dem ANBIETER insoweit die hierfür notwendige Vollmacht.
2.3. Das Werbebudget wird vom KUNDEN festgelegt und ist zusätzlich zur vereinbarten Vergütung vom KUNDEN zu tragen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDEN und der jeweiligen Werbeplattform. Der ANBIETER übernimmt hierfür keine Haftung.
2.4. Etwaige Lizenzgebühren für Drittsoftware oder Drittinhalte sind – sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt – zusätzlich vom KUNDEN zu tragen.
2.5. Der ANBIETER schuldet ausdrücklich keinen konkreten wirtschaftlichen oder quantitativen Erfolg der Kampagnen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich um Dienstverträge im Sinne der §§ 611 ff. BGB handelt.
2.6. Der ANBIETER hat keinen Einfluss auf Maßnahmen von Drittplattformen (z. B. Sperrung von Konten oder Ablehnung von Anzeigen durch Facebook, LinkedIn, Instagram etc.). Derartige Maßnahmen berühren den Vergütungsanspruch des ANBIETERS nicht.
2.7. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter, insbesondere Subunternehmern, zu bedienen.
2.8. Hinsichtlich des Inhalts einzelner Leistungen steht dem ANBIETER ein Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 BGB zu.
- Vertragsschluss
3.1. Die Präsentation von Leistungen des ANBIETERS, etwa auf Webseiten oder in sozialen Netzwerken, stellt kein verbindliches Angebot dar. Der KUNDE wird lediglich zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
3.2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
(a) Annahme eines schriftlichen Angebots des ANBIETERS durch den KUNDEN,
(b) durch Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail),
(c) durch mündliche Annahmeerklärung des KUNDEN (z. B. telefonisch oder im Gespräch),
(d) oder durch ein sogenanntes kaufmännisches Bestätigungsschreiben im Sinne der Handelsbräuche.
3.3. Ein Vertrag gilt ebenfalls als geschlossen, wenn der ANBIETER mit der Leistungserbringung begonnen hat und der KUNDE dem nicht unverzüglich widerspricht. Dies gilt insbesondere bei konkludentem Verhalten oder bei vorbehaltloser Annahme der Leistung.
3.4. Der KUNDE verpflichtet sich, Zugangsdaten, Materialien und interne Links, auf die er im Rahmen der Vertragserfüllung Zugriff erhält, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Vergütung
4.1. Es gilt die im Vertrag oder Angebot festgelegte Vergütung. Liegt keine ausdrückliche Vereinbarung vor, gilt die aktuelle Preisliste des ANBIETERS. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2. Vereinbarte Einrichtungsgebühren sind einmalig bei Vertragsschluss fällig, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde. Eine spätere Verlängerung des Vertrages löst keine erneute Einrichtungsgebühr aus.
4.3. Sofern Ratenzahlung vereinbart wurde, ist die erste Rate bei Vertragsschluss fällig. Weitere Raten sind – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart – jeweils monatlich im Voraus zu leisten.
4.4. Der KUNDE ist vorleistungspflichtig. Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und innerhalb von sieben (7) Kalendertagen auf das angegebene Konto des ANBIETERS zu überweisen.
4.5. Gerät der KUNDE in Zahlungsverzug oder unterlässt er erforderliche Mitwirkungshandlungen, bleibt der Anspruch des ANBIETERS auf vollständige Vergütung unberührt.
4.6. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen des KUNDEN zulässig.
4.7. Bei Vereinbarung einer Garantie durch den ANBIETER gilt:
– Der Anspruch des KUNDEN auf Rückerstattung der Einrichtungs- und Kampagnenkosten entfällt vollständig, sofern mindestens sechs (6) qualifizierte Bewerbungen innerhalb der Erstlaufzeit generiert wurden. Dies gilt auch dann, wenn keine der Bewerbungen vom KUNDEN weiterverfolgt oder abgelehnt wurde.
– Als qualifiziert gelten Bewerbungen, die vom ANBIETER oder im Bewerbermanagementsystem eingepflegt und als vollständig gekennzeichnet wurden.
– Der KUNDE hat binnen vierzehn (14) Kalendertagen nach Ablauf der Erstlaufzeit einen etwaigen Garantieanspruch schriftlich geltend zu machen.
4.8. Im Rahmen der Garantie gewährte kostenfreie Zusatzkampagnen beinhalten keine Übernahme der Werbekosten. Diese sind vom KUNDEN selbst zu tragen.
4.9. Besetzt der KUNDE die ausgeschriebene Stelle während der Vertragslaufzeit durch einen Kandidaten, der nicht unmittelbar über die Kampagne gewonnen wurde, entfällt jeglicher Rückerstattungsanspruch. Verbleibende Anzeigenkontingente können jedoch für andere Positionen innerhalb von zwölf (12) Monaten verwendet werden.
4.10. Eine Einstellung gilt als erfolgt, wenn ein beidseitig unterschriebener Arbeitsvertrag zwischen dem KUNDEN und einem Bewerber vorliegt – unabhängig von der Bezeichnung der Stelle oder Niederlassung. Eine Einstellung liegt auch dann vor, wenn der Bewerber dem KUNDEN bereits bekannt war.
4.11. Die Geltendmachung eines Garantieanspruchs setzt zwingend voraus:
– Umsetzung der empfohlenen Änderungen auf der Karriereseite;
– Vollständige und kontinuierliche Pflege des bereitgestellten Bewerbermanagementsystems;
– Durchführung des geschulten Recruiting-Prozesses gemäß Beratungsprotokoll:
a) telefonischer Erstkontakt mit mindestens drei (3) dokumentierten Anrufversuchen pro Bewerber;
b) Anforderung von Unterlagen (Lebenslauf, Anschreiben etc.) frühestens ab dem Bewerbungsgespräch;
– Meldung aller Bewerber, die nicht über Primärkanäle erfasst wurden, jedoch durch Maßnahmen des ANBIETERS auf das Angebot aufmerksam wurden.
4.12. Der ANBIETER ist berechtigt, sämtliche Einhaltungspflichten im Rahmen einer Garantieforderung zu überprüfen. Hierzu zählt insbesondere die nachträgliche Kontaktaufnahme zu Bewerbern innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei (3) Monaten nach Vertragsende.
4.13. Verletzt der KUNDE eine oder mehrere der unter Ziff. 4.11 genannten Mitwirkungspflichten, erlischt der Garantieanspruch vollständig und endgültig.
4.14. Bei parallelem Schalten kostenpflichtiger Anzeigen durch den KUNDEN für dieselbe Position auf denselben Plattformen während der Vertragslaufzeit erlischt der Garantieanspruch ebenfalls vollständig.
- Verzug
5.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen erst nach vollständigem Zahlungseingang der vereinbarten Vergütung und der vollständigen Mitwirkung des KUNDEN.
5.2. Gerät der KUNDE in Zahlungsverzug, ist der ANBIETER berechtigt, sämtliche Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderung zurückzuhalten.
5.3. Kommt der KUNDE mit mindestens zwei (2) Raten in Verzug oder liegt ein sonstiger wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vor, ist der ANBIETER berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der ANBIETER kann in diesem Fall Schadensersatz in Höhe der bis zum nächsten ordentlichen Beendigungszeitpunkt fälligen Vergütung verlangen. Ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.
6. Verzug
6.1. Der ANBIETER beginnt mit der Erbringung der Leistungen frühestens ab dem individuell vereinbarten Vertragsbeginn.
6.2. Der KUNDE hat dem ANBIETER alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Insbesondere sind geplante Drehtermine unverzüglich zu koordinieren.
6.3. Der KUNDE ist verantwortlich für die Inhalte bereitgestellter Webseiten, Anzeigen und Materialien. Der ANBIETER ist zur rechtlichen Prüfung nicht verpflichtet.
6.4. Der ANBIETER kann Leistungen – sofern inhaltlich nicht ortsgebunden – digital erbringen (z. B. über Zoom, Teams oder vergleichbare Plattformen).
6.5. Der KUNDE stellt sicher, dass technische Voraussetzungen für die Leistungserbringung durchgängig erfüllt sind. Bei technischen Störungen ist der KUNDE verpflichtet, bei der Lösung aktiv mitzuwirken.
6.6. Sofern der KUNDE Dienste im Sinne des TMG bereitstellt, ist er für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften allein verantwortlich.
6.7. Der KUNDE verpflichtet sich, aktiv am Recruitingprozess mitzuwirken, insbesondere durch:
a) Teilnahme an Zwischenstandsgesprächen und Abstimmungen;
b) Rückmeldung zum Status präsentierter Bewerber;
c) zeitnahe Kontaktaufnahme mit Bewerbern;
d) Information über den Verlauf und Entscheidungen im Auswahlprozess.
7. Vertragslaufzeit
7.1. Verträge werden fest für die vereinbarte Erstlaufzeit abgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf ist ausgeschlossen.
7.2. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Start der Werbekampagne, spätestens jedoch einen Monat nach Vertragsschluss.
7.3. Erfolgt keine Kündigung spätestens vier (4) Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. Verlängerung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweils vereinbarte Laufzeit.
7.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Zahlungen sind per SEPA-Lastschrift oder Überweisung möglich.
8.2. Der KUNDE hat innerhalb von sieben (7) Tagen nach Vertragsschluss eine SEPA-Einzugsermächtigung zu erteilen. Der ANBIETER übernimmt keine Haftung für bankseitige Gebühren.
9. Haftung
9.1. Die Haftung des ANBIETERS ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
9.2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit haftet der ANBIETER unbeschränkt.
9.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des ANBIETERS auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
10.1. Der ANBIETER verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
10.2. Beide PARTEIEN verpflichten sich zur Vertraulichkeit über sämtliche nicht allgemein bekannte Informationen aus dem Vertragsverhältnis.
11. Abnahme
11.1. Sofern Werkvertragsrecht Anwendung findet, gelten die folgenden Abnahmeregeln:
11.2. Teilleistungen können vom ANBIETER zur Abnahme vorgelegt werden.
11.3. Eine (Teil-)Leistung gilt als abgenommen, wenn der KUNDE nicht binnen fünf (5) Werktagen nach Aufforderung schriftlich widerspricht.
12. Urheberrechte und Nutzungsrechte
12.1. Alle im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
12.2. Der KUNDE räumt dem ANBIETER ein zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht an Kampagneninhalten ein.
12.3. Der KUNDE gestattet dem ANBIETER die Nutzung seiner Logos, Marken und Kennzeichen im Rahmen der Vertragserfüllung.
12.4. Der KUNDE stellt den ANBIETER von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit übergebenen Inhalten frei.
12.5. Der KUNDE erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den Kampagneninhalten für die Dauer des Vertrages.
13. Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern i. S. v. § 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht.
14. Referenznennung
Der ANBIETER ist berechtigt, den KUNDEN in allen Medien als Referenz zu benennen.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Bonn.
15.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.3. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform.
15.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
15.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern die Änderung für den KUNDEN zumutbar ist.
Stand: Februar 2025
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